Was bedeutet öffentlicher Flächenentzug für den Betrieb?
Eine abgegebene Teilfläche verändert unter Umständen mehr als den Flächenumfang. Zu prüfen sind beispielsweise der Zuschnitt verbleibender Schläge, Zufahrten, Umwege und der Zusammenhang mit gepachteten oder eigenen Betriebsflächen.
Wir erfassen die landwirtschaftliche Ausgangssituation und stellen dem geplanten Eingriff die tatsächliche Nutzung gegenüber. Dabei unterscheiden wir den dauerhaften Flächenverlust von einer zeitlich begrenzten Inanspruchnahme und von Schäden, die während der Umsetzung entstehen.
